§95/1a Elternberatung

Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung lt. SS 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz

Seit 1. Februar 2013 sind die Eltern minderjähriger Kinder vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, dem Gericht einen Nachweis darüber zu erbringen, dass sie eine vom Gericht anerkannte Elternberatung besucht haben. Diese Beratung kann als Einzel-, Paar- oder Gruppensitzung in Anspruch genommen werden    

Mein Dekret für die §95/1a Befähigung können Sie hier als PDF ansehen